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Petition zur Rettung der Sprachkitas - Unterschriftenzettel liegen bis zum 28.08.2022 aus

Ende 2022 ist Schluss. Nach insgesamt elf Jahren beendet der Bund sein Förderprogramm für Sprach-Kitas. Von diesen sollen vor allem Kinder profitieren, die besonderen Förderbedarf bei der Sprache haben, etwa weil sie in der Familie kein Deutsch sprechen. Dafür wurden Erzie­her*innen für Sprachbildung eingestellt, der Bund ermöglichte das durch Zuschüsse. Ab dem kommenden Jahr sollen die Länder für die sprachliche Förderung verantwortlich sein. Für die Fortsetzung des Förderprogramms ist im Bundeshaushalt 2023 kein Geld eingeplant.

Inzwischen ist jede achte deutsche Kita eine Sprach-Kita. Das Kath. Familienzentrentum Hl. Familie  in Kamen ist eine von diesen. Nach Streichung des Förderprogrammes würde dort eine Stelle wegfallen, was zur einer weiteren Belastung der Fachkräfte führen würde. Diese ist durch aktuellen Fachkräftemangel auch jetzt schon sehr hoch.

Eine Initiative aus Erzieherinnen und Erziehern, Eltern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Politikerinnen und Politikern sowie Verbänden und Organisationen sehen eine Chance, die Sprach-Kitas doch noch zu retten. Dafür müssen so viele Abgeordnete wie möglich im Bundestag vom Erfolg und Nutzen des Programms überzeugen werden.

Zentraler Bestandteil der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ ist eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition der Petentin Wenke Stadach, Kita-Leiterin einer Sprach-Kita aus Mecklenburg-Vorpommern. Wenn wir es gemeinsam schaffen, dass in den nächsten Wochen mehr als 50.000 Unterschriften für diese Petition zusammen kommen, wird es eine verpflichtende Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages unter Teilnahme der zuständigen Ministerien geben. Der Erhalt der Sprach-Kitas kommt unseren Kleinsten zugute, denn über Jahre wurden erfolgreiche Strukturen und Kompetenzen aufgebaut. Wir wollen alles dafür tun, damit wir die Sprach-Kitas retten. Hierfür kommt es auf jede Stimme an!

Um das Bundesprogramm Sprach-Kitas zu erhalten, braucht es Druck aus der Zivilgesellschaft und aus der Politik selbst.

Wer darf für die Petition unterschreiben?

-  Jede Person kann bei der Sammlung der Unterschriften helfen. Wichtig ist die Nutzung des bereitgestellten Vordrucks für die Unterschriftenliste
-  Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes geregelt und ist damit ein Grundrecht. Jede Person hat das Recht eine Petition einzureichen und zu unterstützen, unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländerin oder Ausländer ist oder im Ausland lebt. Wichtig ist, dass alle Angaben auf der Unterschriftenliste inkl. Unterschrift vollständig sind

Die Unterschriftenzettel liegen bis zum 28.08.2022 in den Kindergärten, in der Kirche Hl. Familie Kamen, im Pfarrheim St. Marien Kaiserau und im Pfarrbüro aus.