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Informationen der Friedhofsverwaltung

1. Während der Vegetationszeit (jeweils März - Oktober) dürfen keine Grablichter, Blumengebinde oder anderer Grabschmuck auf den Rasenplatten des Wiesengrabfeldes abgelegt werden. Das hat folgenden Grund: eine ordentliche Pflege des Wiesengrabfeldes ist nur möglich, wenn der Gärtner mit seinen Pflegearbeiten (für die er auch bezahlt wird) direkt beginnen kann und nicht erst damit beschäftigt ist, das Gräberfeld von Grabschmuck frei zu räumen. Es ist auch vorgekommen, dass der Gärtner von Gräberfeldnutzern beschimpft worden ist, als er diese zusätzlichen Abräumarbeiten (für die er nicht bezahlt wird) durchführte, um überhaupt mit seinen Pflegearbeiten beginnen zu können. Wir bitten darum, dass Sie sich, wenn Sie einen sachlichen Grund für eine Beschwerde haben, ausschließlich an die Friedhofsverwaltung wenden.

2. Jeglicher Grabschmuck (Blumen, Grablichter etc.) darf nur auf der Ablegeplatte am Denkmal abgelegt werden. Darüber wurden alle Nutzer des Wiesengrabfeldes im Vorhinein informiert. Die Friedhofsverwaltung wird ab sofort veranlassen, dass das Wiesengrabfeld von Grabschmuck freigehalten wird. Dafür bitten wir um Verständnis.

3. Die Wertstoffsäcke sind ausschließlich für Plastikmüll, Metall und Papier gedacht. Hundekottüten dürfen ausschließlich in den vorgesehenen Kotmülleimer vor dem Friedhofseingang eingebracht werden. Diesen hat die Kommune extra für diesen Zweck dort aufgestellt.

4. Erdaushub darf ausschließlich hinter dem Wiesengrabfeld am Ende des Friedhofs abgelegt werden.

5. Bitte werfen sie kein Plastik oder Metall in den Grünabfall. Vier Grünabfallboxen sind auf dem Friedhof verteilt, außerdem befindet sich der Grünschnittsammelcontainer vor dem Friedhofseingang.

6. Blumenkränze, die die Grabstellennutzer abräumen möchten, sind bitte in die Bestandteile (Blumen, Metalldraht, Plastik etc.) zu zerlegen und dann entsprechend zu entsorgen. Bitte werfen Sie abgelaufene Blumenkränze nicht einfach in den Container für Grünschnitt.

7. Abfälle, die nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, verursachen hohe zusätzliche Kosten, die ggfls. über höhere Friedhofsgebühren ausgeglichen werden müssen – zum Schaden aller Nutzer.

8. Nutzungsberechtige der Reihen- und Wahlgrabstellen sind laut Friedhofsatzung verpflichtet, die Grabstellen über den gesamten Nutzungszeitraum zu pflegen. Es hat sich aber eingebürgert, dass verschiedene Grabstellen nur ein bis zwei Jahre richtig gepflegt werden und danach nur noch sehr sporadisch. Für die Friedhofsverwaltung bedeutet das erhebliche Mehrarbeit, da die Nutzungsberechtigten angeschrieben werden müssen mit Verweis auf die dauerhafte ordentliche Grabpflege. Ungepflegte Gräber sind zudem ein schlechtes Aushängeschild für den Friedhof in der Öffentlichkeit – entsprechende negative Rückmeldungen von anderen Friedhofsnutzern, die ihre Gräber in Ordnung halten, gehen häufig bei der Friedhofsverwaltung ein.

9. Mit dem Friedhofgärtner wurde aufgrund dieser negativen Rückmeldungen vereinbart, dass Grabflächen, die noch im Nutzungsrecht liegen, aber trotz Aufforderung nicht gepflegt werden, von Friedhofsgärtner abgeräumt werden. Diese Arbeiten werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.

10. Fahrradfahren auf dem Friedhof ist nicht erlaubt.

11. Die Friedhofsverwaltung bittet alle Friedhofsbesucher, sich gemäß den Regeln der gültigen Friedhofssatzung zu verhalten. Herzlichen Dank!

12. Information: Die Entwässerungsrinne, an der Königstrasse beginnend, wird bis in den offenen Graben an der anderen Seite vor dem Friedhof verlängert. Die Parkplätze werden so von Oberflächenwasser freigehalten und gleichzeitig befestigt und abgeschottert.