Maskenpflicht im Gottesdienst
Vom Erzbischöflichen Generalvikariat in Paderborn erreichte uns folgende Information. "Auf der Grundlage der auf Bundesebene am 19.01.2021 gefassten Beschlüsse hat das Land Nordrhein-Westfalens eine Corona-Schutzverordnung mit Wirkung vom kommenden Montag, dem 25.01.2021, befristet bis zum Ablauf des 14.02.2021, fortgeschrieben. Danach sind Präsenzgottesdienste unter Einhaltung der derzeit geltenden Beschränkungen und Vorgaben wie bisher weiter möglich.